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Aktuelle Urteile:
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Die Wertermittlungsreform
Das neue Fachbuch 2010
(2.Auflage) von Thomas H.
Garthe
Neue Grundsätze bei der
Wertermittlung von Immobilien.
Wir begrüßen Sie auf unserer
Infopage der GARTHE
Immobilienbewertungs-
gesellschaft m.b.H.
recht herzlich!
Fach- und sachgerechte
Verkehrswertgutachten
werden von uns bundesweit
und österreichweit in der
Regel binnen 10 Werktagen nach Besichtigung erstellt.
Das Thema Wertermittlung oder die Bewertung unbebauter und
bebauter Grundstücke hat in den letzten Jahren eine immer größere
Bedeutung erlangt.
Das Feststellen von Bauschäden und die benötigte fachliche
Beurteilung etwaiger Pflichtverletzungen oder Haftungsfragen der
Beteiligten werden, gem. Gesetz über außergerichtliche
Rechtsdienstleistungen (RDG), von Spezialisten der
Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen ab sofort zusätzlich für Sie
übernommen.
Bei Unstimmigkeiten z.B. mit dem Bauunternehmer oder Baupartner
bieten wir Ihnen eine Mediation,
Schiedsgutachten oder andere
Möglichkeiten zur außergerichtlichen
Einigung an.
Bei Immobilienkäufen helfen wir Ihnen,
durch eine detaillierte Wertermittlung, Ihre
Entscheidung marktgerecht zu treffen.
Seit 1989 erstellen wir fach- und
sachgerechte sowie nachvollziehbare
Immobiliengutachten bundesweit, schnell,
kompetent und preiswert.
Termingerechtes Arbeiten, unterstützt
durch modernste EDV, ist für die
Sachverständigenkanzlei Garthe &
Kollegen selbstverständlich.
Wir sichern Ihnen schon jetzt eine fach-
und sachgerechte Bearbeitung Ihres
Auftrages zu.
Gerichts- und Privatgutachten zum Pauschalpreis
von der Garthe Immobilienbewertungs GmbH
Thomas H. Garthe:
“Eine Immobilie ist niemals nur
eine Ware, sondern auch ein
Stück Persönlichkeit
desjenigen, der sie erbaut hat.
Die Bewertung einer Immobilie
ist eine Sache des Könnens
und Vertrauens in den Markt."
Wir machen Ihnen gerne ein
Angebot! Zögern Sie nicht
uns zu kontaktieren:
Tel. (+49) 911 322 64 72
Fax: (+49) 911 739 91 89
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Auch in ganz Österreich tätig!
Bewertung erfolgt nach dem österreichischen
Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)